Herzlichen Glückwunsch


26.02.2010 - Yorn Z. - B
25.02.2010 - Jacqueline S. - B
24.02.2010 - Marvin V. - B
18.02.2010 - Jasmin M. - B
11.02.2010 - Mareike P. - B

[alle Führerscheinneulinge zeigen]

Technik am Auto


Wir laden euch herzlich für eine Unterrichtsstunde "Technik am Auto" ein. Diese beinhaltet Themen über den "normalen" Theorieunterricht hinaus und hil...

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Führerschein Gutschein


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Führerscheinklassen im Überblick

Wir schulen und bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:

PKW-Klassen

Klasse B

Mindestalter:
18 Jahre (Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden - Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern)

Eingeschlossene Klassen:
L (Traktor), M (Kleinkrafträder), S (drei-/vierrädrige Kleinkrafträder/Leichtkraftzeuge)

Kurzinfo:
PKW's bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht ist es erlaubt einen Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse zu ziehen. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5t, kann auch ein Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse gezogen werden.

 

Klasse BE

Mindestalter:
18 Jahre (Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden - Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern)

Vorbesitz der Klasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen:
L (Traktor), M (Kleinkrafträder), S (drei-/vierrädrige Kleinkrafträder/Leichtkraftzeuge)

Motorrad-Klassen

Mofa

Mindestalter:
15 Jahre

Kurzinfo:
maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, 50cm³ Hubraum

 

Klasse M

Mindestalter:
16 Jahre

Eingeschlossene Klassen:
Mofa

Kurzinfo:
Motorrad mit maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, Verbrennungsmotor bis 50cm³ Hubraum

 

Klasse A1

Mindestalter:
16 Jahre

Eingeschlossene Klassen:
M, Mofa

Kurzinfo:
Leichtkrafträder bis 125cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.

 

Klasse A
(beschränkt)

Mindestalter:
18 Jahre

Eingeschlossene Klassen:
A1, M, Mofa

Kurzinfo:
Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25kg pro kW. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen Krafträder ohne Leistungsbeschränkung gefahren werden.

 

Klasse A
(unbeschränkt)

Mindestalter:
25 Jahre

Eingeschlossene Klassen:
A beschränkt, A1, M, Mofa

Kurzinfo:
Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25kg pro kW.

 

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