Führerschein mit 17 in Schleswig-Holstein
Mit dem bundesweiten Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" (BF17) können Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren, mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer, die hohen und weitreichenden Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Ziel soll es sein Fahrroutine und gute Fahrkompetenzen zu entwickeln, damit die Zahl der verunglückten Jugendlichen sinkt.
Voraussetzungen für den Begleiter
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Faltblatt der Landesverkehrswacht Schleswig-Holstein e.V. (PDF)

Bild: Muster EU-Führerschein
Begleitetes Fahren ab 17 - bundesweit möglich!
Seit Juli 2005 ist ein bundesweit verbindlicher Verordnungsentwurf zum „Begleiteten Fahren ab 17“ beschlossen worden, nach dem sich die entsprechenden Modellversuche zu richten haben.
Weitere Informationen zum Thema Führerschein mit 17:
- www.bf17.de
- Antragsunterlagen
- Vorbereitungen für Teilnehmer und Begleiter
- Was ist zu beachten
- Wer Begleiter werden kann
Gern beraten wir Sie ausführlich zum Thema "Fahren mit 17". Kommen Sie einfach bei uns in der Fahrschule vorbei. Wir freuen uns auf Sie.
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag-Freitag: 15:30-18:30 UhrSamstag: 10:00-13:00 Uhr

