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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Richtig Parken: So vermeiden Sie Strafzettel

15.03.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Falschparken gehört zu den häufigsten Verkehrswidrigkeiten. Für kein anderes Vergehen werden Autofahrer in Deutschland öfter zur Kasse gebeten. Dabei lassen sich Bußgelder und Knöllchen durch die Beachtung weniger Grundsätze leicht vermeiden. Eine kürzlich erschienene Dokumentation von Spiegel TV sorgt aktuell in den sozialen Medien für Furore. Der darin porträtierte Niclas M. hat als selbsternannter „Anzeigen-Hauptmeister“ Verkehrssündern den Kampf angesagt: Mehr als 4.000 Verstöße hat er den Behörden bereits angezeigt. Besonders im Fadenkreuz des jungen Hilfssheriffs: Falschparker. Allem Spott zum Trotz weiß der Anzeigen-Hauptmeister das Recht auf seiner Seite: Über 1.300 unterschiedliche Tatbestände rund ums Falschparken umfasst der entsprechende Paragraph der Straßenverkehrsordnung. Das Strafmaß reicht dabei von 10 bis 110 Euro Verwarngeld, in besonders schweren Fällen drohen auch Punkte in Flensburg. Um Strafzettel zuverlässig zu vermeiden, braucht es dennoch keine ausgeprägten juristischen Kenntnisse: „Für verkehrskonformes Parken müssen Sie lediglich einige Grundsätze beachten“, erklärt #userInhaber#. „Wenn Sie stets möglichst platzsparend und am rechten Fahrbahnrand parken, nach entsprechenden Verkehrszeichen und Markierungen Ausschau halten und eine Parkscheibe mitführen, ist schon viel erreicht.“ Doch auch ungeachtet ausgewiesener Park- und Halteverbote sind bestimmte Abschnitte grundsätzlich Tabu. Hierzu zählen etwa Kreuzungen und Einmündungen, Ein- und Ausfahrten vor Grundstücken, aber auch Bordsteinabsenkungen und Verkehrszeichen wie das Andreaskreuz, die von abgestellten Fahrzeugen nicht verdeckt werden dürfen. „Vermeiden Sie grundsätzlich Parken in der unmittelbaren Nähe zu unüberschaubare Verkehrssituationen“, rät #userInhaber#. Ebenfalls strengstens untersagt und mit mindestens 55 Euro Bußgeld geahndet wird das Parken in zweiter Reihe, d.h. neben anderen Fahrzeugen auf dem rechten Fahrbahnrand oder Seitenstreifen. „Auch wenn die Parkplatzsuche im Stadtverkehr zuweilen viel Zeit und Nerven kostet: Fahren Sie lieber einmal mehr um den Block, als zu riskieren, abgeschleppt zu werden“, resümiert #userInhaber#. Schließlich bekommen die Ordnungshüter auf der Jagd nach Falschparkern mittlerweile tatkräftige Unterstützung aus der Zivilbevölkerung, wie wir spätestens seit dem Anzeigen-Hauptmeister wissen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Sicher durch die Probezeit!

15.02.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Führerscheinneulinge neigen aufgrund mangelnder Fahrpraxis zu Leichtsinn und Fehleinschätzungen, das Unfallrisiko ist in den ersten Jahren am Steuer überdurchschnittlich hoch. Die bestandene Führerscheinprüfung ist ein freudiges Ereignis für Jung und Alt. Der bloße Erwerb einer Fahrerlaubnis macht Anfänger aber nicht schlagartig zu souveränen Verkehrsteilnehmern; im Gegenteil sind Fahranfänger statistisch gesehen besonders unfallgefährdet. Deshalb wird der Führerschein in den Klassen A, B, C und D in Deutschland seit dem 1. November 1986 vorerst nur auf Probe ausgestellt: Für zunächst zwei Jahre müssen frischgebackene Führerscheinbesitzer seitdem ihre Eignung am Steuer demonstrieren und stehen während dieser Probezeit unter verschärfter Beobachtung. #userInhaber# von der #userName# sitzt jeden Tag neben angehenden Verkehrsteilnehmern und weiß um die Startschwierigkeiten: „Ein sicherer Fahrstil speist sich zu großen Teilen aus vorhandenen Erfahrungswerten: Automatismen in den mechanischen Abläufen, Gespür für das Verhalten anderer Fahrer und Wissen um den Umgang mit einer Vielzahl unterschiedlicher Situationen – all diese Fähigkeiten müssen Fahranfänger erst noch entwickeln.“ Schulterblick, Kuppeln, Schalten, Blinken: Nach Jahren am Steuer sind sich routinierte Fahrer der zur sicheren Führung ihres Fahrzeugs erforderlichen Bewegungen kaum noch bewusst. Für Neulinge auf der Straße hingegen erfordert bereits eine unübersichtliche Verkehrsführung oder Vorfahrtsregelung die volle Aufmerksamkeit, schnell kommt es in Folge zu einer Überforderung. Die häufigsten Unfallursachen bei Fahranfängern sind indes auf Fehleinschätzungen zurückzuführen: „Leider neigen unbedarfte Fahrer dazu, ihr eigenes Fahr- und Reaktionsvermögen massiv zu überschätzen“, sagt #userInhaber#. „Gleichzeitig unterschätzen sie Geschwindigkeiten, Abstände und Bremswege, weshalb brenzlige, aber noch vermeidbare Situationen im Straßenverkehr für Anfänger häufig im Unfall enden.“ In der Vermittlung verkehrskonformen Verhaltens während der Führerscheinausbildung spielt für #userInhaber# deshalb die psychologische Dimension eine zentrale Rolle: „Das Wissen um die noch vorhandenen, eigenen Unzulänglichkeiten ist entscheidend. Wenn ich ein realistisches Bild meiner Fahrkompetenz habe, passe ich meinen Fahrstil instinktiv entsprechend an.“ Schon mit der ersten Fahrstunde sollten Führerscheinanwärter gezielt bei der Ausbildung einer stets aufmerksamen und vorausschauenden Fahrweise unterstützt werden. Damit, so #userInhaber#, lasse sich das Unfallrisiko langfristig und nachhaltig minimieren – weit über die Probezeit hinaus. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Aggression im Straßenverkehr

15.01.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Lichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Deutsche Verkehrsteilnehmer neigen immer häufiger zu Aggressionen am Steuer. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der Unfallforschung der Versicherer. Demnach gaben 50 Prozent der Befragten zu, den eigenen Ärger regelmäßig an anderen Verkehrsteilnehmern auszulassen. Ausbremsen, dichtes Auffahren und Rasen gehören dabei zum Standardrepertoire der Verkehrsrowdys. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechend Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so #userInhaber#. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät #userInhaber# vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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